Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Danubia-Med Handels GesmbH
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Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verkaufs- und Lieferverträge. Sie gelten auch für von uns in diesem Zusammenhang etwa erbrachte Beratungsleistungen, Auskünfte und dergl. Der Käufer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Ware oder sonstigen Leistungen, mit der Geltung dieser Bedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte einverstanden.
Die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. -
Angebot, Vertragsabschluss und Nebenabreden
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von unseren Vertretern oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Auslieferung der Ware. Der Danubia-Med Handels GesmbH. steht es frei, den Kundenauftrag abzulehnen oder anzunehmen.
2.2. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Vertreter oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung. -
Preise, Aufwandersatz
3.1. Alle Leistungen der Danubia-Med Handels GesmbH sind entgeltlich. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Danubia-Med Handels GesmbH.. Alle Preise und Aufwandersätze verstehen sich exklusive der Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sowie sonstiger Abgaben und Rechtsgebühren.
3.2. Aufträge, die außerhalb Österreichs zur Auslieferung kommen, werden generell ab Werk ausgeführt. -
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt
4.1. Warenlieferungen sind spätestens zahlbar zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag. In Ermangelung eines solchen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs bzw. Gutschrift auf unserem Konto.
4.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Danubia-Med Handels GesmbH. berechtigt, Zinsen in der Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite oder ohne Nachweis Zinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4.3. Die Danubia-Med Handels GesmbH. ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
4.4. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Abgaben, Gebühren, Einbringungskosten, Verzugszinsen und dann auf das offene Kapital angerechnet.
4.5. Alle von der Danubia-Med Handels GesmbH. gelieferten Waren und sonstigen Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Kundenforderungen Eigentum der Danubia-Med Handels GesmbH. Vor dem Eigentumserwerb ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstigen Weitergabe von Vorbehaltssachen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Danubia-Med Handels GesmbH. berechtigt. -
Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (siehe Punkt Annahmeverzug) oder anderen wichtigen Gründen, wie ins besonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Danubia-Med Handels GesmbH. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes hat die Danubia-Med Handels GesmbH. bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Danubia-Med Handels GesmbH. von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück, oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Danubia-Med Handels GesmbH. die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Danubia-Med Handels GesmbH. einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. -
Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen ergeben. -
Annahmeverzug
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen und befindet sich daher im Annahmeverzug, ist die Danubia-Med Handels GesmbH. nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei der Danubia-Med Handels GesmbH. einzulagern (Lagergebühr 0,1% der Bruttorechnungsbetrages pro Kalendertag), oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist die Danubia-Med Handels GesmbH. berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14 Tage umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwerten. -
Lieferfrist
Zur Leistungsausführung ist die Danubia-Med Handels GesmbH. erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. -
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Unternehmens der Danubia-Med Handels GesmbH.. -
Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen gelten als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen. -
Gewährleistung
Der Kunde hat die Auftragsmäßigkeit der Leistungen der Danubia-Med Handels GesmbH. bei Leistungserbringung bzw. Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel gegenüber der Danubia-Med Handels GesmbH. unverzüglich, spätestens aber binnen drei Tagen (Datum des Einlangens vorab per Fax), schriftlich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Hinsichtlich der genehmigten Leistung sind Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche sowie die Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern der Kunde hat der Danubia-Med Handels GesmbH. Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. -
Haftungsbeschränkungen
Die Danubia-Med Handels GesmbH. haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden, Folgeschäden aller Art und Ansprüche Dritter ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegenüber der Danubia-Med Handels GesmbH. verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. -
Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. -
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle Verträge und wechselseitigen Ansprüche zwischen der Danubia-Med Handels GesmbH. und ihren Kunden gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechtes und der Verweisungsnormen wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Unwirksamkeit oder Unbrauchbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit oder die Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der undurchführbaren Bestimmung wird eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die wirtschaftlich der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, als vereinbart.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die internationale sowie nationale Zuständigkeit des Landesgerichtes St. Pölten.
Die Danubia-Med Handels GesmbH. behält sich jedoch vor, Klage gegen den Kunden auch bei dessen allgemeinen Gerichtsstand einzubringen. -
Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Danubia-Med Handels GesmbH. automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden sowie zu Zwecken der Werbung und Marktforschung verwendet werden können. Der Kunde ist verpflichtet, der Danubia-Med Handels GesmbH. Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
An Plänen, Skizzen oder sonstigen technischen Unterlagen ebenso wie Mustern, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und dergleichen, die von der Danubia-Med Handels GesmbH. zur Verfügung gestellt werden, erhält der Kunde keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.